Informationen für Gläubiger
Um als Gläubiger des insolventen Schuldners mit Ihrer Forderung bei einer Verteilung berücksichtigt zu werden ist es unerlässlich, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden. Dies können Sie entweder mit dem unten angeführten Formular vornehmen, oder sich von einem der Gläubigerschutzverbände vertreten lassen. Die Forderungsanmeldung ist 2-fach beim Insolvenzgericht unter Beischluss sämtlicher Urkunden, die die Forderung bescheinigen, einzubringen.
Für die Forderungsanmeldung ist eine Pauschalgebühr in der Höhe von € 25,00 an das Insolvenzgericht zu entrichten.