Informationen für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer des Gemeinschuldners sind Ihre Ansprüche aus Entgeltrückständen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesichert. Sofern es sich um Ansprüche betreffend den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung handelt, werden diese vom Insolvenzentgeltfonds (IEF) ausbezahlt. Hierfür ist es essentiell, die Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.
Am effektivsten ist die Anmeldung der Forderungen für nicht anwaltlich vertretene Arbeitnehmer über die Arbeiterkammer, die Sie in allen weiteren Fragen berät und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontaktdaten der Arbeiterkammer:
AK Innsbruck
AK Tirol
Maximilianstraße 7
6010 Innsbruck
E-Mai: ak©tirol.com
Telefon: 0800/22 55 22
Telefox: 0512/5340-1209
AK Kufstein
Arkadenplatz 2
6330 Kufstein
E-Mail: kufstein©ak-tirol.com
Telefon: 0537/26 27 01
Telefax: 05372/62 7 01-3359
AK Kitzbühel
Rennfeld 13
6370 Kitzbühel
E-Mail: kitzbuehel©ak-tirol.com
Telefon: 0535/66 66 55
Telefax: 05356/66 6 55-3259