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Informationen für Arbeitnehmer

Kanzlei Kroker Tonini Höss & Lajlar
Arbeitnehmer
 

Informationen für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer des Gemeinschuldners sind Ihre Ansprüche aus Entgeltrückständen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesichert. Sofern es sich um Ansprüche betreffend den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung handelt, werden diese vom Insolvenzentgeltfonds (IEF) ausbezahlt. Hierfür ist es essentiell, die Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden.

Am effektivsten ist die Anmeldung der Forderungen für nicht anwaltlich vertretene Arbeitnehmer über die Arbeiterkammer, die Sie in allen weiteren Fragen berät und unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontaktdaten der Arbeiterkammer:

AK Innsbruck

AK Tirol

Maximilianstraße 7

6010 Innsbruck

E-Mai: ak©tirol.com

Telefon: 0800/22 55 22

Telefox: 0512/5340-1209



AK Kufstein

Arkadenplatz 2

6330 Kufstein

E-Mail: kufstein©ak-tirol.com

Telefon: 0537/26 27 01

Telefax: 05372/62 7 01-3359



AK Kitzbühel

Rennfeld 13

6370 Kitzbühel

E-Mail: kitzbuehel©ak-tirol.com

Telefon: 0535/66 66 55

Telefax: 05356/66 6 55-3259